
Die Grüne Karte ist die internationale Kfz-Versicherungsbescheinigung, mit der ein Mietwagen ab Montenegro bestimmte Grenzen auf dem Balkan überqueren darf. Wer in Montenegro einen Mietwagen mietet, um nach Albanien oder Kosovo zu fahren, benötigt die Grüne Karte; sie ist automatisch enthalten, sobald Sie diese Ziele bei der Buchung auswählen. Auch die Stufe für EU und Schweiz schließt sie ein. Für Kroatien, Bosnien und Serbien ist keine Grüne Karte nötig. So funktioniert es, und so viel kostet es.
Die Grüne Karte ist die international anerkannte Bescheinigung, die nachweist, dass Ihr Fahrzeug über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Sie ist erforderlich, wenn Sie in Ländern fahren, die nicht von der üblichen Kfz-Versicherungsrichtlinie der EU abgedeckt sind.
Auf dem Balkan ist die Grüne Karte der Versicherungsnachweis an Grenzen außerhalb der üblichen EU-Richtlinie. Von Montenegro aus erfordern zwei der fünf grenzüberschreitenden Ziele eine Grüne Karte: Albanien und Kosovo. Kroatien, Bosnien und Serbien fallen unter die Richtlinie, sodass für diese drei keine Grüne Karte nötig ist.
Sie müssen sich nicht selbst um eine Grüne Karte kümmern. Sobald Sie bei der Buchung Albanien oder Kosovo als Ziel wählen, fügt der Vermieter die Grüne Karte automatisch Ihren Unterlagen bei. Sie ist Teil des grenzüberschreitenden Versicherungsschutzes der Stufe 2.
Die Grüne Karte erhalten Sie bei der Abholung zusammen mit Ihrem Mietvertrag. Führen Sie sie während der gesamten Reise mit; die Grenzbeamten in Albanien und Kosovo können sie verlangen.
Nicht für einen Mietwagen. Privatfahrer können an einem montenegrinischen Grenzübergang manchmal eine Grüne Karte erwerben, doch bei Mietwagen läuft es anders: Der grenzüberschreitende Versicherungsschutz und die Grüne Karte müssen bei der Buchung arrangiert werden. Sie lassen sich nicht nach der Abholung oder an der Grenzkontrolle hinzufügen. Wenn Sie Montenegro also verlassen, ohne dass beides in Ihrer Buchung bestätigt ist, dürfen Sie mit dem Mietwagen nicht über die Grenze.

Wählen Sie das grenzüberschreitende Ziel immer bei der Buchung, nicht erst bei der Abholung. Der grenzüberschreitende Versicherungsschutz ist an Ihre konkrete Buchung gebunden und kann weder übertragen noch nachträglich hinzugefügt werden.
Nein. Die Grüne Karte ist ein Nachweisdokument, keine Versicherungspolice. Sie bescheinigt, dass Ihre bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung die gesetzlichen Mindestanforderungen des Ziellandes erfüllt. Ihre vollständigen Bedingungen der Mietwagenversicherung bleiben in Kraft; die Grüne Karte weist an der Grenze lediglich die Konformität nach.
Bei einem Mietwagen zahlen Sie die Grüne Karte nicht separat. Auf den Stufe-2-Routen nach Albanien und Kosovo sowie auf der weiter reichenden Stufe-3-Route durch EU und Schweiz ist sie in der Grenzübertrittsgebühr enthalten, die Sie bei der Buchung auswählen. Der genaue Betrag erscheint im Buchungsschritt vor der Zahlung und hängt vom Ziel und vom Fahrzeug ab, sodass bei der Abholung oder an der Grenze keine separate Gebühr für die Grüne Karte zu begleichen ist.
Ob eine Grüne Karte gilt, hängt von der Stufe Ihrer Route ab. Albanien und Kosovo sind Stufe 2, hier ist die Grüne Karte enthalten, und die Route EU und Schweiz ist Stufe 3 und schließt sie ebenfalls ein. Kroatien, Bosnien und Serbien sind Stufe 1, abgedeckt durch die übliche Versicherungsrichtlinie, sodass keine Grüne Karte nötig ist.